Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)
(Prior Permission Required)
Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Punkte zu beachten und zu berücksichtigen.
- PPR-Antrag - unbedingt erforderlich.
--> Online-Formular - PPR-Antrag - Es gelten die die aktuellen Corona-Regeln
FBL/AD OPS:
- Flugplatz: +43 3882-2262 (nur Sa. So. u. Feiertags ab 09:00 Uhr)
Demmerer H.: +43 664 3584118
Schuster K.: +43 664 6212246 - Die genau Lande- bzw. Startzeit ist ebenfalls online zu melden.
- zur Online-Landemeldung
- zur Online-Startmeldung
- Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
- Die An- und Abflugverfahren sind in luftfahrtüblicher Weise veröffentlicht und einzuhalten.
- Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsendern (ELT, PLB) ausgestattet sein.
- Der verantwortliche Pilot hat bei Platzannäherung auf der Frequenz 122.105 MHz Positionsmeldungen (Blindübertragung) mit voraussichtlicher Zeit des Einfluges in die Platzrunde und der Landung abzugeben.
- Transponder bzw. Flarm dürfen während des Fluges nicht ausgeschaltet werden.
- Vor 6:00 uhr Lokalzeit und nach 22:00 Uhr Lokalzeit sind Landungen und Abflüge ohne Anwesenheit des Betriebsleiters oder dessen Stellvertreters NICHT GESTATTET !
- Die Betankung eines Flugzeuges ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Person zulässig.
- Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
- Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.