Flugplatzbetrieb ohne Anwesenheit des Flugplatzbetriebsleiters (§ 2a ZFBO)

(Prior Permission Required)

 

Für An- und Abflüge ohne Anwesenheit eines Flugplatzbetriebsleiters sind folgende Punkte zu beachten und zu berücksichtigen.

 

  • PPR-Antrag - unbedingt erforderlich. 
    --> Online-Formular - PPR-Antrag
  • Es gelten die die aktuellen Corona-Regeln

FBL/AD OPS:

  • Flugplatz: +43 3882-2262 (nur Sa. So. u. Feiertags ab 09:00 Uhr)
    Demmerer H.: +43 664 3584118
    Schuster K.: +43 664 6212246
  • Die genau Lande- bzw. Startzeit ist ebenfalls online zu melden.

 

 

  • Der verantwortliche Pilot hat sich vor An- bzw. Abflug von der Betriebsbereitschaft der Bewegungsflächen sowie der Hindernisfreiheit des Schutzbereiches zu überzeugen.
  • Die An- und Abflugverfahren sind in luftfahrtüblicher Weise veröffentlicht und einzuhalten.
  • Die verwendeten Flugzeuge müssen mit Notsendern (ELT, PLB) ausgestattet sein.
  • Der verantwortliche Pilot hat bei Platzannäherung auf der Frequenz 122.105 MHz Positionsmeldungen (Blindübertragung) mit voraussichtlicher Zeit des Einfluges in die Platzrunde und der Landung abzugeben.
  • Transponder bzw. Flarm dürfen während des Fluges nicht ausgeschaltet werden.
  • Vor 6:00 uhr Lokalzeit und nach 22:00 Uhr Lokalzeit sind Landungen und Abflüge ohne Anwesenheit des Betriebsleiters oder dessen Stellvertreters NICHT GESTATTET !
  • Die Betankung eines Flugzeuges ist nur unter Aufsicht einer autorisierten Person zulässig.
  • Bei Erfordernissen von grenzpolizeilichen Maßnahmen (Passkontrolle) und zollrechtlichen Verfahren ist eine Landung oder ein Abflug ohne Betriebsleiter nicht möglich.
  • Die Aufgabe eines Flugplanes wird empfohlen.
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